Hochzeitsplaner Hamburg, Lübeck, Norddeutschland

AGB

A&A Dream Events GbR - Adam Betaieb & Achraf Larbi

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weddingplanner Agentur für Multikulturelle Hochzeiten

§ 1    Allgemeines / Geltungsbereich

Das Bestreben der Agentur A&A Dream Events GbR ist es, dem Kunden, ein gelungenes Fest zu organisieren. Für die hierzu zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

§ 2    Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Die Angebote von der Agentur an den Kunden sind 14 Tage gültig. Der Vertragsabschluss wird durch die Unterzeichnung beider Parteien rechtsgültig.

Die Leistungen der Agentur werden detailliert anhand einer Leistungsbeschreibung in dem Angebot aufgeführt. Die Parteien vereinbaren abschließend, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse etc. strenge Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu wahren.

Die Agentur kann Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vornehmen, sofern diese im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden und der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Änderungen und Abweichungen können nur mit Zustimmung des Kunden vorgenommen werden.

 

§ 3    Preise / Zusatzleistungen

Für Ihre Leistungen erhält die Agentur ein Honorar, das im individuellen Angebot festgesetzt wird. Die, durch die Agentur, angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen im Leistungsumfang gelten als Zusatzvereinbarungen und bedürfen zusätzlicher Auftragserteilung. Sie müssen separat schriftlich vereinbart werden und werden gesondert berechnet. Eine einmalige Änderung des Angebotes ist kostenfrei.

 

§ 4    Zahlungsbedingungen / Vergütung

Mit der Buchung einer Gesamtorganisation ist das vereinbarte Honorar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in 2 Raten zu bezahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 30% der vereinbarten Leistungspauschale und ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate von 70% ist spätestens 4 Wochen vor dem Hochzeitsdatum zur Zahlung fällig. Die Agentur wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungspunkt eine Rechnung zusenden.

Die Honorare für Einzelleistungen, bei Beauftragung von Teilbereichen, wie Recherche und Vermittlung von Dritten, werden sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an die Agentur fällig, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat.

Die zugunsten der Agentur entstehenden Vergütungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen b Rechnungsstellung fällig. Ein Einspruch gegen eine Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen, sonst gilt die Rechnung als anerkannt.

 

§ 5    Pflichten des Kunden

Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung.

Die Anmeldung von Künsterldarbietungen bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.

Sollte der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten, in Verzug geraten, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine nicht mehr gebunden.

Der Kinde ist verpflichtet, durch die Agentur zur Verfügung gestellte Gegenstände unverzüglich nach der Hochzeit herauszugeben. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung beruht auf einem Verschulden der Agentur.

 

§ 6    Gewährleistung, Haftung

Die Agentur agiert als Vermittler. Sie bedient sich bei der Leistung Dritter. Verträge der Agentur mit Dritten werden immer nur mit Vollmacht oder mit Unterschrift des Kunden geschlossen. Soweit die Agentur, in Erfüllung ihrer Aufgaben, Verträge mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss ausdrücklich im Namen und Vollmacht des Kunden. Grundlager dieser Bevollmächtigung ist der, jeweils zwischen den Parteien gesondert geschlossene Vertrag. Die Agentur haftet nicht für Leistungen der vermittelten Unternehmen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hinsichtlich der von der Agentur zu erbringenden Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-Vorschriften.

 

§ 7    Rücktritt / Kündigung

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten wollen, so vereinbaren die Parteien hierfür folgendes: Die Agentur A&A Dream Events GbR ist in diesem Falle berechtigt, die bereits erhaltenen Zahlungen vollumfänglich zu behalten.

Im Hinblick auf noch ausstehende Zahlungen gilt Folgendes:

Der Kunde muss die vertraglich vereinbarte Vergütung

  • in Höhe von 40% leisten, wenn der Rücktritt bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Termin erfolgt;

  • in Höhe von 60% leisten, wenn der Rücktritt bis zu 4 Monate vor dem vereinbarten Termin erfolgt;

  • in Höhe von 80% leisten, wenn der Rücktritt bis zu 2 Monate vor dem vereinbarten Termin erfolgt;

  • in Höhe von 100% leisten, wenn der Rücktritt bis zu 1 Monat vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

 

§ 8    Datenschutz und Nutzungsrechte

Die Parteien vereinbaren abschließend, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse etc. strenge Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu wahren. Die Agentur ist berechtigt, nach der Zustimmung des Kunden, während der Veranstaltung Fotos und/oder Videos zu erstellen und diese für Werbezwecke zu nutzen.

 

§ 9    Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.

 

Gerichtsstand ist Lübeck